Nationaler Verweismechanismus für Betroffene von Menschenhandel
Menschenhandel ist ein schwerwiegender Verstoß gegen die Menschenrechte. Neben der Prävention und der Bekämpfung des Menschenhandels bilden der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen die Hauptverpflichtungen aus der Europaratskonvention gegen Menschenhandel und der EU-Menschenhandelsrichtlinie. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, haben bereits mehrere Vertragsstaaten einen „Nationalen Verweismechanismus“ (National Referral Mechanism, NRM) für Betroffene von Menschenhandel eingerichtet.
Ein Nationaler Verweismechanismus ist ein Kooperationsrahmen für relevante behördliche (zum Beispiel Polizeibehörden) und zivilgesellschaftliche Akteure (zum Beispiel Fachberatungsstellen). Er bietet Handlungsorientierung und definiert Verfahrensabläufe, um Betroffene von Menschenhandel zu identifizieren und an das Hilfesystem weiterzuleiten. Ein grundlegendes Konzept wurde 2004 vom OSZE-Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) entwickelt und den teilnehmenden Staaten zur Umsetzung empfohlen. In einem 2022 veröffentlichten Handbuch zur Umsetzung eines NRM beschreibt die OSZE vier Säulen des Konzepts (zur Erklärung der jeweiligen Säule, siehe unten):
- Säule: Identifizierung und Schutz
- Säule: Individuelle Unterstützung und Zugang zu Hilfeleistungen
- Säule: Integration und Förderung
- Säule: Zugang zum Rechtssystem und Entschädigung