Arbeitsbereiche

Kinder und Jugendliche in der Prostitution

Hilfeangebot speziell für Kinder und Jugendliche

Die Mitternachtsmission bietet seit 2001 ein Hilfeangebot speziell für Kinder und Jugendliche in der Prostitution an. Seit Aufnahme der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Prostitution, wenden sich immer mehr Betroffene mit der Bitte um Beratung und Unterstützung an die Mitternachtsmission.
In Dortmund gibt es außer der Mitternachtsmission keine Institution, die gezielt mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, die der Prostitution nachgehen.

Wir werden von Eltern, Pflegeeltern, Erzieher_innen, Lehrer_innen und Pfarrer_innen, die vermuten oder wissen, dass Kinder und Jugendliche der Prostitution nachgehen, um Hilfe und Unterstützung gebeten. Außerdem kommen durch Erziehungsberatungsstellen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Ärzte und Krankenhäuser, Kinder und Jugendliche in unsere Beratung.

Die genaue Größenordnung der Prostitution von Kindern und Jugendlichen lässt sich nur schwer ermitteln, da die Betroffenen oft falsche Angaben über ihr Alter machen. Außerdem werden sie häufig von Zuhältern stark abgeschirmt, so dass die Kontaktaufnahme erschwert wird und besonders zeitaufwändig ist.

Das Leben dieser jungen Mädchen ist meistens geprägt durch Kontaktabbrüche zum Elternhaus und Freundeskreis, Obdachlosigkeit, Alkohol- und Drogenkonsum, Existenzängsten, Schul- und Ausbildungsabbrüchen sowie Flucht vor Ordnungsbehörden und Jugendämtern. Psychische Auffälligkeiten, z.B. Essstörungen, selbst verletzendes und stark sexualisiertes Verhalten sind immer öfter zu beobachten.

Mit dem Arbeitsbereich „Kinder und Jugendliche in der Prostitution“ ist ein Angebot geschaffen worden, dass auf gänzlich freiwilliger Basis, kostenlos in Anspruch genommen werden kann und schnelle, unbürokratische Hilfe gewährleistet.

Unser Hilfekonzept für Minderjährige sieht vier Schwerpunkte vor:

  • Streetwork: Kontakte knüpfen und halten
  • Psychosoziale Beratung und Betreuung: z.B. Einzelgespräche, Existenzsicherung, Gesundheitsvorsorge.
  • Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Präventionsarbeit an Schulen

Linienstraße

Bordellstraße in Dortmund

Die Linienstraße ist die Bordellstraße in Dortmund. Sie liegt in der nördlichen Innenstadt hinter dem Hauptbahnhof. Sie gehört nicht zum Sperrbezirk. Die Bordellstraße wird im Norden durch das Parkhaus des Dietrich-Keuning-Hauses und im Süden durch einen Sichtschutz zur Steinstraße begrenzt.
Bis zu ca. 300 Frauen können in den 16 Häusern der Linienstraße der Prostitution nachgehen. Die Frauen müssen volljährig sein und sind, wie andere Prostituierte, verpflichtet, gemäß §22 Ziffer 3 des Einkommensteuergesetzes Steuern zu zahlen. Die meisten Frauen haben sich dem Düsseldorfer Verfahren angeschlossen.

Um im Milieu bekannt zu bleiben und Kontakt zu möglichst vielen Frauen aufzunehmen, ist es erforderlich, dass regelmäßige Besuche zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten erfolgen. Neben der Information über das Beratungsangebot werden die Frauen auch über weitere, für sie wichtige Themen informiert (z.B. Krankenversicherung für Prostituierte, Sexarbeiterkongress und sozialrechtlicher Gleichstellung).

Beschaffungsprostitution

Wenn Drogenabhängigkeit zur gefährlichen Währung wird.

Beschaffungsprostituierte sind Frauen, die sich prostituieren, um ihren Drogenkonsum zu finanzieren. Sie konsumieren häufig zusätzlich zu Heroin, Medikamente, Alkohol und andere illegale Drogen.
Durch die aufsuchende Arbeit zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten und besonders durch die hohe Präsenz im Milieu und die Flexibilität der Streetworkerinnen war es möglich, auch Frauen zu erreichen, die vom übrigen Hilfenetz nicht (mehr) erreicht werden. In Dortmund gibt es kein anderes aufsuchendes Hilfeangebot speziell für diese Zielgruppe. Durch den Einsatz mehrerer Streetworkerinnen war es möglich, die Zielgruppe 2-3 Mal täglich an 365 Tagen im Jahr aufzusuchen. Auf Grund der hohen Präsenz der Ordnungsbehörden in der Dortmunder Nordstadt war die aufsuchende Sozialarbeit dort sehr zeitintensiv.

Hilfen sind unter anderem:

  • Gesundheitsaufklärung, insbesondere zu STIs
  • Bereitstellung von Kondomen, Hygieneartikeln, Nahrungsmitteln, Kleidung
  • Möglichkeit in der Beratungsstelle zu duschen und Wäsche zu waschen
  • Begleitung zu (substituierenden) Ärzten und ins Krankenhaus
  • Hilfe im Umgang mit Behörden und Ämtern
  • Begleitung zu Gesprächen mit Rechtsanwälten und zu Gerichtsverhandlungen
  • Wohnraumsuche und -sicherung
  • Schlafplatzvermittlung
  • Vermittlung zu Einrichtungen der Drogenhilfe
  • Vermittlung in einen Entgiftungsplatz oder Therapien
  • Hilfen für schwangere Frauen
  • Krisenintervention und Notfallhilfe

Straßenprostitution

Die unsichtbaren Geschichten hinter den Neonlichtern

Im Mai 2011 wurde die Sperrbezirksverordnung verändert. Seit dem ist Straßenprostitution im gesamten Stadtgebiet verboten. Trotzdem fand in den Jahren 2014/2015 Straßenprostitution im Sperrbezirk statt. Die Mitternachtsmission ist seit dem 1. Januar 2014 für alle Prostituierten im gesamten Sperrbezirk zuständig und arbeitet im Bereich der Straßenprostitution mit Beschaffungsprostituierten, Transidenten, Transvestiten und Strichern (Kooperation mit neonlicht), Kindern und Jugendlichen und Opfern von Menschenhandel.
Die Mitternachtsmission gestaltet die aufsuchende Arbeit flexibel und ist zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten im Milieu unterwegs. Sie setzt mehrsprachige Honorarmitarbeiterinnen ein, um den Kontakt zu Frauen zu ermöglichen, mit denen es Verständigungsschwierigkeiten aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse gibt.

Besonderheiten der Straßenprostitution

Im Gegensatz zu anderen Prostitutionsbereichen findet die Straßenprostitution, ins-besondere die Anbahnung in der Öffentlichkeit statt, d.h. die Frauen sind der Verachtung der Anwohner_innen und Passant_innen in besonderem Maße ausgesetzt. So besteht auch immer das Risiko, von Bekannten und Verwandten gesehen zu werden. Dies führt zu Ängsten, besonders, wenn die Frauen Kinder haben, die nichts von der Tätigkeit ihrer Mütter wissen.

Da sie bei jeder Witterung arbeiten, erhöhen sich Krankheitsanfälligkeit, z.B. Erkältungs- und Unterleibserkrankungen.

Während einige Frauen sich Zimmer teilen, müssen viele die sexuellen Dienstleistungen im Auto der Kunden erbringen und können daher ihre hygienischen Bedürfnisse nicht ausreichend befriedigen. Wenn die vereinbarten Leistungen an abgelegenen Orten durchgeführt werden, sind sie potentieller Gewalt hilflos ausgeliefert. Das gilt auch für die Frauen, die bereit sind, Kunden in deren Wohnung zu begleiten.

HIV/AIDS und STI-Beratung

Aufklärung, Prävention und Unterstützung für eine gesündere Zukunft

Seit Juli 2000 ist das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ (Infektionsschutzgesetz-IfSG) in Kraft. Das Gesetz zur Bekämpfung von Geschlechtskrankheiten und das Bundesseuchengesetz wurden abgeschafft.

Laut diesem Gesetz steht die Aufklärung und Prävention (Vorbeugung) im Vordergrund und nicht mehr die Verfolgung und Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten.

Schwerpunkte der Beratungsarbeit der Mitternachtsmission waren Aufklärung, Information und Betreuung/Begleitung im Bereich sexuell übertragbarer Infektionen (STI). Die von der Mitternachtsmission entwickelten mehrsprachigen Flyer (Deutsch, Russisch, Polnisch, Englisch, Bulgarisch, Rumänisch, Französisch, Spanisch und Thailändisch) zu diesem Bereich werden von den Prostituierten, auch von den Migrantinnen in der Prostitution, gut angenommen. Die Flyer der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) und der Deutschen Aidshilfe e.V. werden zusätzlich verteilt.

In diesem Bereich ist die Beratung besonders wichtig, da hier überwiegend ausländische Prostituierte illegal arbeiten und sich nicht trauen, gesundheitliche Beratung bei Ämtern oder Ärzten in Anspruch zu nehmen, wenn sie nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen. Insbesondere der ständige Hinweis, dass eine Untersuchung anonym durchgeführt werden kann, ist hier wichtig. Bei den Gesprächen mit den Frauen in allen Arbeitsbereichen äußerten die Klientinnen großes Interesse und Besorgnis, dass sexuell übertragbare Krankheiten ein stark erhöhtes Berufsrisiko sind.

HIV/AIDS und STI-Beratung umfasst:

  • Beratungs- und Informationsgespräche bezüglich HIV- und STI-Infektionen und der Testung
  • Verteilung von Kondomen mit der Zielsetzung, die Bereitschaft zur Benutzung zu erhöhen
  • Beratung und Betreuung von HIV- und STI-Infizierten Klientinnen

Bordellartige Betriebe

Hinter den Kulissen der kontroversen Branche

Zu den bordellartigen Betrieben gehören Einrichtungen wie Sauna- und FKK-Clubs, Escort-Services, Bars oder Nachtclubs, als auch die Apartment- und Wohnungsprostitution.

Diese Form der Prostitution findet man im gesamten Stadtgebiet. Bordellartige Betriebe werden vom Umfeld meist nicht als störend empfunden, weil die Kunden selbst Wert auf Anonymität und Diskretion legen. Nach dem „Dortmunder Modell“ müssen alle Einrichtungen ab drei Prostituierten als Bordellbetrieb angemeldet werden.

Die Zahl der im Bereich bordellartigen Betriebe in Dortmund arbeitenden Frauen ist hoch. Die Frauen arbeiten in der Regel als Selbständige. Thekenbedienungen sind auch abhängig beschäftigt.

Wohnungsprostitution

Die Wohnungen verteilen sich großflächig über das gesamte Stadtgebiet. Wohnungen und Apartments sind überwiegend von den Frauen selbst angemietet. Sie mieten aber nicht nur von den Hausbesitzern direkt, sondern auch von Hauptmietern, die häufig täglich die Miete kassieren. Zunehmend handelt es sich um Mieterinnen aus Deutschland, Polen, Rumänien und Thailand.

Die Frauen bieten ihre Dienste meist über das Internet und in den Tageszeitungen an. Um erfolgreich zu sein, ist es notwendig auf mehreren Websites zu inserieren. Das verursacht hohe Kosten. Hinzu kommen hohe Mieten. So nehmen Vermieter z.B. für ein 30 qm Apartment bis zu 1000 Euro monatlich. Oft können die Frauen ihre Privatwohnungen nicht mehr bezahlen und wohnen dann auch am Arbeitsplatz. Bei Krankheit laufen die Kosten für Miete, Werbung, Krankenversicherung, etc. unverändert weiter, so dass schnell hohe Schulden entstehen, die später nicht abbezahlt werden können.

Kneipenprostitution

Wenn die Dunkelheit der Nacht unerwartete Geschichten enthüllt

Seit 2014 ist die Mitternachtsmission wieder für Kneipen und Gaststätten im gesamten Stadtgebiet zuständig. Hierzu zählen Gaststätten, Teestuben, Wettbüros, Spielhallen und Internetcafés.

Es werden jährlich ca. 30 Kneipen in regelmäßigen Abständen aufgesucht. Die aufsuchende Arbeit muss überwiegend in den Abend- und Nachtstunden ausgeführt werden. Häufige aufsuchende Tätigkeit und sehr viel Einfühlungsvermögen sind hier sehr wichtig, um das Vertrauen der Prostituierten, aber auch der Gastwirt_innen zu gewinnen, da der Großteil der Kneipen im Sperrbezirk liegt und Prostitution dort verboten ist.

Entweder dienen die Kneipen zur ersten Kontaktaufnahme, oder sie dienen als erster Treffpunkt, nachdem die Kontaktaufnahme über das Internet oder das Handy erfolgt ist. Die Dienstleistungen werden häufig in der eigenen Wohnung oder speziell angemieteten Wohnungen oder in Hotels ausgeführt. Die Kontrolle dieser Frauen übernehmen Landsleute, die sich im Bereich der Zuhälterei etabliert haben und untereinander stark vernetzt sind. Vor allem Frauen aus Bulgarien und Rumänien, aber auch anderer Nationalitäten, halten sich z.B. in Kneipen, Spielhallen und Wettbüros auf, um hier potentielle Kunden anzusprechen. Manche Kneipenbesitzer zahlen den Frauen kleinere Geldbeträge, damit sie Gäste anlocken.

Hilfe für Opfer von Menschenhandel

Hoffnung schenken und Leben retten

Menschenhandel und Ausbeutung sind als Straftaten im Strafgesetzbuch (StGB) im 18. Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit) definiert.

Die persönliche Freiheit von Menschen wird mit den nachfolgenden Straftatbeständen geschützt:

  • 232    StGB Menschenhandel
  • 232a  StGB Zwangsprostitution
  • 232b  StGB Zwangsarbeit
  • 233    StGB Ausbeutung der Arbeitskraft
  • 233a  StGB Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung


Ergänzend sind die Grundsätze des Lohnwuchers nach § 291 Abs. 1 Nr. 3 StGB sowie der § 266a StGB Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelten zu nennen.

Neben diesen Vorschriften können auch Vorschriften aus dem Sexualstrafrecht eine Rolle spielen, wie zum Beispiel § 179 StGB sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, § 180 a StGB (Ausbeutung der Prostitution) oder der § 181 a Zuhälterei.

Die Dortmunder Mitternachtsmission fokussiert sich auf Menschenhandel/Zwangsprostitution. Dies sind überwiegend Frauen und Mädchen, die mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und hier mit psychischem und/oder physischem Druck zur Prostitution gezwungen werden. Menschenhandel in die Prostitution (Zwangsprostitution) ist sexuelle Gewalt und ein schweres Verbrechen. Betroffene der anderen Ausbeutungsformen können nur in Ausnahmefällen betreut werden.

Die Frauen sind hilflos, haben oft keine deutschen Sprachkenntnisse und werden durch sexuelle Misshandlungen und Demütigungen, Prügel, Folter, Drogen, Alkohol, Medikamente und Drohungen oder auch Voodoo gefügig gemacht. Den eingeschüchterten Frauen und Mädchen werden durch die Menschenhändler alle Hoffnungen auf Hilfe durch Behörden genommen.

Wir können feststellen, dass sich das Spektrum der Herkunftsländer von Opfern von Menschenhandel ständig erweitert. Sie kommen überwiegend aus afrikanischen Ländern. Es gibt Frauen aus Ost- und Südosteuropa, aus Asien und Süd- und Mittelamerika. Ein Teil der Klientinnen sind deutsche Frauen, z.T. mit Migrationshintergrund.

Neben der Erstversorgung mit Lebensmitteln und Kleidung, der Sicherstellung von ärztlicher Hilfe, der sicheren Unterbringung, der psychosozialen Betreuung und der Prozessbegleitung gehören die Kostenklärung für die Versorgung während des Aufenthaltes, die Beantragung von Passersatzpapieren und Duldungen und die Organisation der Heimreise zu den sozialarbeiterischen Tätigkeiten der Mitternachtsmission.

Vermehrt werden Opfer von Menschenhandel im Rahmen des Asylverfahrens betreut. Die Mitternachtsmission hilft bei der Antragstellung und begleitet die Frauen zur Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Wir helfen bei der Beantragung ihrer Papiere im In- und Ausland, bei der Familienzusammenführung, bei der Suche von Schul- und Ausbildungsplätzen für die Klientinnen und deren Kinder, bei der Beantragung der Sozialleistungen, bei der Wohnungssuche und der Aufnahme in die Krankenkasse.

Wenn dann etwas Ruhe und Sicherheit in das Leben der Klientin eingekehrt ist, helfen wir auch bei der Suche eines Therapeuten zur Aufarbeitung von traumatischen Erlebnissen.

Wir setzen uns bei unseren Klientinnen verstärkt für deren Integration ein. Auch in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit ist es möglich, Klientinnen in Arbeit oder auch in Ausbildungsstellen zu vermitteln. Somit sind sie nicht mehr auf öffentliche Mittel angewiesen.

Besonders wichtig ist die Begleitung von Opferzeuginnen bei Gerichtsprozessen. Ein solcher Prozess ist für die Frauen enorm belastend und kann, besonders ohne eine intensive Begleitung durch Sozialarbeiterinnen, retraumatisierend sein.

Um die Klientinnen angemessen betreuen zu können werden die Sozialarbeiterinnen von muttersprachlichen Honorarmitarbeiterinnen, die über die entsprechenden kulturellen Hintergründe verfügen, unterstützt. Das ermöglicht nicht nur eine gute sprachliche Verständigung, sondern auch eine vertrauensvolle, bedürfnisorientierte Betreuung der betroffenen Klientinnen.

Nachgehende Ausstiegshilfen

aus der Prostitution auszusteigen

Der Wunsch, aus der Prostitution auszusteigen, entsteht bei vielen Frauen, wenn die Tätigkeit als Prostituierte die Grenzen ihrer psychischen und/oder physischen Belastbarkeit überschreitet.
Um ausstiegswilligen Prostituierten effizient helfen zu können, muss zur individuellen ganzheitlichen Beratung kontinuierlich eine qualifizierte Mitarbeiterin zur Verfügung stehen, die ausschließlich in diesem Arbeitsbereich tätig ist.

Die ausstiegswilligen Klientinnen stehen vor folgenden Problemlagen:

  • Sicherung der Lebensgrundlage
  • Wohnraumbeschaffung und –sicherung
  • Verschuldung/Überschuldung

Fast alle Frauen sind verschuldet und benötigen bei der Regulierung intensive Hilfen über einen längeren Zeitraum. Da in den uns bekannten Fällen Aussteigerinnen oft keine Aussicht auf rasche Vermittlung in eine Arbeitsstelle haben, bleibt ihnen zunächst der Antrag auf Arbeitslosengeld II.

Das bundesweit einmalige Ausstiegsprogramm gibt den Frauen die Chance, mit gesicherter Existenzgrundlage psychosoziale Probleme aufzuarbeiten und in einem kürzest möglichen Zeitraum den angestrebten Umstieg in andere Erwerbstätigkeiten zu erreichen.

Wir halten es für sinnvoll, ausstiegswilligen Prostituierten Mut zu machen, sich beruflich zu qualifizieren oder sich in Arbeitsverhältnisse vermitteln zu lassen.

Ehemaligenarbeit

Ehemaligenarbeit ist beratende und begleitende Sozialarbeit für „Frauen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten“. Diese sind überwiegend ehemalige Bewohnerinnen des Bodelschwingh-Heims, das bis 1985 ein Arbeitsbereich der Mitternachtsmission war.

Bei den Klientinnen in diesem Arbeitsbereich handelt es sich um Frauen mit Alkoholproblemen, psychischen Erkrankungen, ehemalige Prostituierte und Frauen, die lange Zeit wohnungslos waren.

Sie haben sich in ihrer Lebensführung soweit stabilisiert, dass es für sie ausreichend war, für ihre persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange eine Ansprechpartnerin zu haben.

Altersbedingte und krankheitsabhängige Ursachen führen jedoch seit einigen Jahren dazu, dass die vorhandene Selbständigkeit bei einigen nicht mehr umgesetzt werden kann.

Diese Frauen benötigen kontinuierliche beratende und begleitende Hilfen, die ihr alltägliches Leben betreffen, z.B.:

  • Gespräche überwiegend bei Hausbesuchen und in Krankenhäusern,
  • intensive Beratung zum Abbau von Ängsten vor Krankheitsverlauf und Tod,
  • Beratung von Angehörigen

Die Erarbeitung von Zukunftsperspektiven und die Begleitung der Klientinnen bei der Durchsetzung der diesbezüglichen Ziele ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit.

Vernetzungsarbeit

Hoffnung schenken und Leben retten

Die Kooperation mit anderen Akteuren ist für die Arbeit der Dortmunder Mittenachtsmission von großer Wichtigkeit und die Voraussetzung für die Erfolge in unserer Arbeit.

Die Vernetzung mit den verschiedenen Trägern, Institutionen, Beratungsstellen und Behörden auf kommunaler, regionaler, überregionaler und auch auf internationaler Ebene ist daher ein Schwerpunkt in unserer Arbeit.

So hat die Dortmunder Mitternachtsmission bereits seit 1995 die kommunalen Runden Tische „Menschenhandel“ und „Kinder und Jugendliche in der Prostitution“ gegründet und hat den kommunalen Runden Tisches „Prostitution“ maßgeblich mitbegründet. Die Koordinierung der Runden Tische liegt bis heute bei der Dortmunder Mitternachtsmission, die auch regelmäßig dazu einlädt. Seitdem gelingt es, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen, Strategien und Absprachen zu erarbeiten und gemeinsame Vorgehensweisen zu vereinbaren, um den KlientInnen möglichst schnell und unbürokratisch Schutz und Hilfe gewährleisten zu können und die Arbeitsbedingungen der Frauen und Männer in der Prostitution zu verbessern.

Die Dortmunder Mitternachtsmission arbeitet in den verschiedenen Arbeitskreisen und Netzwerken mit, z.B. zu Prostitution, Menschenhandel, Kinder- und Jugendschutz und Flüchtlinge auf kommunaler, regionaler und bundesweiter Ebene und ist engagiertes Mitglied z.B. bei :

Lobbyarbeit

aus der Prostitution auszusteigen

Ziele der Dortmunder Mitternachtsmission sind die Beendigung von Diskriminierung, Kriminalisierung und Stigmatisierung und die sozialrechtliche Gleichstellung von allen in der Prostitution arbeitenden Menschen.

Zur Erreichung unserer Ziele gehört zu unserer Arbeit eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, um über die Problematik von Prostitution und Menschenhandel und die notwendigen Unterstützungsstrukturen zu sensibilisieren und zu informieren. So nehmen wir Kontakt zu Politikerinnen und Politikern, aber auch zu Ministerien und Behörden, auf und stehen mit unseren langjährigen Erfahrungen und Kompetenzen aus der Beratungsarbeit in den Bereichen Prostitution und Menschenhandel beratend zur Verfügung.

Beispielsweise wurde bereits zum Prostitutionsgesetz, das 2002 in Kraft trat, die damalige Leiterin der Mitternachtsmission – Jutta Geißler-Hehlke – als Expertin im Bundestag angehört.

Vor der Einführung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) konnte die Leiterin der Dortmunder Mitternachtsmission, Andrea Hitzke in ihrer Funktion als Vorstand des KOK e.V. bei der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses zu dem vorgelegten Entwurf des Gesetzes Stellung beziehen.

Auch bei anderen Gesetzesvorhaben mit Bezug zu Prostitution und Menschenhandel, z.B. Änderung des Sexualstrafrechtes, oder bei der Erarbeitung des Bundeskooperationskonzeptes zu Kinderhandel wird die Erfahrung der Dortmunder Mitternachtsmission mit einbezogen.

Gemeinsam mit den anderen spezialisierten Fachberatungsstellen für Prostituierte (Bufas) und für Opfer von Menschenhandel (KOK e.V. und ECPAT e.V., NRW Vernetzung gegen Menschenhandel) wenden wir uns an die Politik um auf die Probleme und die schwierige Situation unserer Zielgruppen hinzuweisen und Verbesserungen zu erwirken.

Die Dortmunder Mitternachtsmission ist Mitglied bei dem landesweiten Runden Tisch Menschenhandel in NRW und nimmt an verschiedenen Arbeitsgruppen und Arbeitsgemeinschaften auf Bundes – und Länderebene teil, die von Ministerien koordiniert werden.

Auch auf internationaler Ebene, z.B. bei der OSCE in Wien, konnte die Leiterin der Mitternachtsmission im Auftrag des KOK e.V. auf die Situation im Bereich Menschenhandel aufmerksam machen.