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Startseite - Veranstaltungen - Lockerungen? Fehlanzeige! – Das Berufsverbot für Sexarbeiterinnen bleibt auch nach dem 15. Juni bestehen

  • Juni 16, 2020
  • Hanna

Lockerungen? Fehlanzeige! – Das Berufsverbot für Sexarbeiterinnen bleibt auch nach dem 15. Juni bestehen

Sie ist stolz darauf, dass sie sich in den letzten Jahren etwas aufgebaut hat. Geregeltes Einkommen, Wohnung, Auto, genug Geld zum Leben. Eigentlich alles gut. Bis die Corona-Pandemie auch für Sandra* von einem Tag zum anderen alles bisher Erreichte in Frage stellte. Berufsverbot! Und auch drei Monate nach dem Lockdown ist für die 35-Jährige Dortmunderin kein Licht am Ende des Tunnels in Sicht. Sandra arbeitet bzw. arbeitete als Prostituierte, einem der wenigen Berufe, für die es bisher keine Lockerungen der Corona-Vorschriften gibt.

35-jährige Sandra schildert ihre Lebenssituation in der Corona-Krise nach der Schließung der Bordelle

Und das ist etwas, was sie nicht verstehen kann. „Wenn doch für andere körpernahe Berufe wieder mit entsprechenden Hygienevorschriften das Arbeiten möglich ist, warum nicht für uns“, fragt sie sich auch für ihre vielen hundert Kolleginnen, denen es ähnlich geht wie ihr. „Sogar Tätowierer dürfen wieder arbeiten und Massagesalons öffnen. Da ist offenbar die Körpernähe nicht so wichtig. Aber: Wo ist da der Unterschied?“

zum gesamten Artikel:

https://www.nordstadtblogger.de/lockerungen-fehlanzeige-das-berufsverbot-fuer-sexarbeiterinnen-bleibt-auch-nach-dem-15-juni-bestehen/

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